Diese Leistungen erhält man durch eine Steuerberatungsgesellschaft

Für ihre Mandanten, welche sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen sein können, erledigt eine Steuerberatungsgesellschaft verschiedene Tätigkeiten im steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Bereich. Dabei erfolgt die erforderliche Erstellung von bestimmten Auswertungen, welche zum Beispiel die finanzielle Situation des Unternehmens wiedergibt, was unter anderem für Behörden, Kreditinstitute und Lieferanten relevant ist. Nachfolgend erfährt man mehr über die Aufgaben, welche der Steuerberater mit seinem Team im Auftrag seiner Mandanten wahrnimmt.

Finanzbuchhaltung
Die Finanzbuchführung wird je nach Veranlagung durch das Finanzamt monatlich, vierteljährlich oder jährlich aufgrund der Geschäftsvorfälle einer Firma nach Vereinbarung in der Steuerberatungsgesellschaft erstellt. Die betrieblichen Vorgänge sind auf den Rechnungen, Kassenbüchern und Kontoauszügen ersichtlich, welche in einem Wechselordner abgelegt oder in einem Computer eingescannt werden. Danach erhält der Betrieb von dem Steuerbüro bestimmte Dokumente, wie zum Beispiel die Summen- und Saldenliste sowie eine betriebswirtschaftliche Auswertung. Fall er umsatzsteuerpflichtig ist, übermittelt die Steuerkanzlei die Umsatzsteueranmeldung elektronisch an das Finanzamt. Sie kann auch mithilfe der Offenen-Posten-Liste das Mahnwesen für ihren Mandanten übernehmen.

Lohnbuchhaltung
Insbesondere für kleine und mittelständische Firmen ist die externe Vergabe der Lohn- und Gehaltsabrechnungen sowohl sinnvoll als auch betriebswirtschaftlich empfehlenswert. Denn nicht nur aufgrund ihrer Ausbildung, sondern auch wegen ihrer ständigen Fortbildung ist die Steuerberatungsgesellschaft in der Lage, Löhne und Gehälter professionell, schnell und zeitkonform abzurechnen. Berücksichtigt werden dabei Spezialbereiche wie die Abrechnung nach Tarifverträgen, Baulohn, Berechung von Auslösungen, steuerfreie und geldwerte Vorteile, Reisespesen und vieles mehr. Danach werden Lohnsteueranmeldungen an Finanzämter, Sozialversicherungsmeldungen an Krankenkassen und Überweisungsaufträge an Geldinstitute übermittelt. In der Steuerkanzlei erfolgt außerdem bei Bedarf das An- und Abmelden von Mitarbeitern sowie das Ausfüllen von bestimmten Bescheinigungen beispielsweise für die Arbeitsagentur. Weiterhin finden fällige Prüfungen von Finanzamt, Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und weiteren Institutionen in der Regel im Steuerbüro statt.

Jahresabschluss
Die kontinuierliche Qualität der Finanzbuchführung sichert die Option, den Jahresabschluss des Mandanten zeitnah zu erstellen. Dabei berücksichtigt die Steuerberatungsgesellschaft alle Chancen zur Verringerung der Steuerlast und liefert der Firma zugleich eine komprimierte Aussage über bestimmte Schwachstellen und Verbesserungsmöglichkeiten der Vermögens- und Ertragslage. Dabei achtet die Steuerkanzlei schon vorher auf eine betriebswirksame und steuergünstige Gestaltung. Dazu werden je nach Veranlagung und Bedarf zum Beispiel Einnahmen-Überschuss-Rechnungen, Jahresabschlüsse, Zwischenabschlüsse, Plausibilitätsprüfungen nach Paragraf 18 Kreditwesengesetz, Bilanzen bei Firmenumwandlungen nach Handels- und Steuerrecht oder auch
Liquiditäts- und Auseinandersetzungsbilanzen angefertigt.

Steuererklärungen
Um von sämtlichen steuerlichen Vorteilen zu profitieren und übermäßige Nachzahlungen zu vermeiden, empfiehlt sich die Erstellung der Steuererklärungen durch eine Steuerkanzlei. Dazu informiert der Steuerberater seinen Mandanten über die erforderlichen Unterlagen und fertigt nach deren Erhalt sowohl die notwendigen Steuererklärungen im betrieblichen als auch im privaten Bereich an. Nach Zustellung des Steuerbescheids wird dieser von dem Steuerbüro überprüft. Bei bestimmten Differenzen erfolgt der Einspruch an das entsprechende Finanzamt.

Weitere Informationen über Steuerberatungsgesellschaften finden Sie bei StBP Steuerberatungsgesellschaft Hass & Hagedorn GmbH & Co. KG.


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