2017

Die Finanzbuchhaltung

Hört man das Wort Finanzbuchhaltung, denkt man sofort an verstaubte Akten, Männer, die in einem Keller sitzen, mit Ärmelschonern und einer dicken Brille. Dieses Klischee ist sehr weit verbreitet, hat allerdings mit der Wirklichkeit gar nichts zu tun. In der heutigen Zeit ist die Buchhaltung meist EDV-gestützt, d.h. ein Kaufmann oder eine Kauffrau kann bereits nach kurzer Einarbeitungszeit Buchungen vornehmen und kommt damit klar. Bei der Buchhaltung gibt es den Grundsatz Klarheit und Wahrheit, dies bedeutet, dass die Buchhaltung immer nachvollziehbar und Revisionssicher sein muss. mehr lesen 

Buchhaltung und Vorschriften

1. Buchführungspflicht Jeder Kaufmann obliegt nach § 238, Abs. 1 HGB der Pflicht, Buch zu führen über seine Geschäfte, also eine Dokumentation zur Verfügung zu stellen, und in diesem seine sich aus dem Handel ergebenen Geschäfte und die Vermögenslage, unter der Berücksichtigung einer ordnungsgemäßen Buchführung, nachvollziehbar zu machen. Wie nun die Lage seines Vermögens ersichtlich zu machen ist, darüber gibt es eine Reihe von Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften. Ein bestimmtes Buchführungssystem ist daher nicht vorgeschrieben. mehr lesen